Was ist zum Schutz von Missbrauch zu beachten?

Die meisten Karteninhaber verwahren ihre Prepaid Kreditkarte in der Geldbörse oder in der Handtasche. Beides sind die Verwahrorte, die gerne von Dieben geraubt werden. Ob auf diesem oder auf anderem Weg: Die Prepaid Kreditkarte kann in unbefugte Hände gelangen und oft bemerkt man es zuerst gar nicht. Schon kann der Kriminelle versuchen, mit der Prepaid Kreditkarte einkaufen zu gehen oder Geld abzuheben. Genau das versuchen die Diebe auch. Jedoch müssen sie entweder die Pin oder die persönlichen Daten des Karteninhabers wissen oder sie müssen beim Bezahlen in einem Laden die Unterschrift fälschen können.

Genau dieses sind die entscheidenden Hindernisse, weswegen die Gauner mit der Guthabenkarte meist nichts anfangen können. Sollte man jedoch zu denjenigen gehören, die sich die Pin notieren und an selber Stelle verwahren, dann sollte man sich nicht wundern, wenn der Dieb doch schnell beim Geldautomaten das Guthaben abbucht und somit Schaden entsteht. Demnach sollte man sich der Pin nie notieren oder nur so, dass die Zahlen durcheinander stehen und mit anderen Zahlen ergänzt werden. Wenn die Pin einfach so notiert wird und mit der Prepaid Kreditkarte abhandenkommt, dann ist man eigentlich selber schuld, wenn ein Dieb sich bereichern kann.

Aber auch wenn der Pin kodiert wird, sollte sie nicht an der gleichen Stelle wie die Prepaid Kreditkarte verwahrt werden, sowie diese nicht mit persönlichen Daten, die für eine Onlinebestellung notwendig wären, verwahrt werden sollte. Solange der Dieb nicht die Pin und die Daten vom Karteninhaber hat, kann er nur versuchen, die Unterschrift zu fälschen. Die meisten Diebe können genau das nicht. Für den Fall der Fälle sollte jedoch nur so viel Geld auf der Guthabenkarte sein, wie benötigt wird, um bis zur nächsten Einzahlung auszukommen. Denn es gibt Leute, die durchaus Unterschriften fälschen können und erst einmal einkaufen, bis das Guthaben aufgebraucht ist. Damit die Diebe bei diesen Einkaufstouren wenig Erfolg haben, sollte der Karteninhaber die Prepaid Kreditkarte umgehend sperren lassen, wenn er den Verlust bemerkt und davon ausgehen muss, die Karte nicht verlegt zu haben.

Das Geld vom Anbieter zurückerhalten?

Wenn einem die Prepaid Kreditkarte geklaut wurde und der Dieb über das Guthaben verfügen konnte, dann entsteht ein Schaden. Die Kartenaussteller haften bis zu einem gewissen Grad für entstehende Schäden. In der Regel wird vertraglich ein Betrag festgelegt, bis zu dem der Karteninhaber selber grade stehen muss, ab diesem Betrag wird der Verlust erstattet. Die Erstattung erfolgt jedoch nur dann, wenn der Karteninhaber nicht fahrlässig zum Schaden beigetragen hat.   Wurde die Prepaid Kreditkarte gestohlen oder vielleicht nur verloren, dann sollte natürlich eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden, nachdem die Karte umgehend gesperrt wurde. Die Diebe sind jedoch nicht so dumm, dass sie die Prepaid Kreditkarten bei sich verwahren. Sobald für die Ganoven sichergestellt ist, dass sie über kein Geld mehr verfügen können, werden sie alles an Beweismaterial verschwinden lassen. Sollte einer der Diebe irgendwann mal unter die Lupe genommen werden, dann wird sich somit nichts finden lassen, um ihn überführen zu können. Wenn doch, dann kann natürlich der Richter entscheiden, dass der Dieb den Schaden auszahlen muss. Aber auch dann stellt sich die Frage, ob dieser Täter zu einer Zahlung fähig ist. In der Regel kann der entwendete Eigenanteil vom Schaden leider abgeschrieben werden.