Bezahlung Prepaid-Kreditkarte

Mit Prepaid Kreditkarten kann genauso problemfrei bargeldlos bezahlt werden wie mit herkömmlichen Kreditkarten. Überall dort, wo VISA oder MasterCard akzeptiert wird, kann der Karteninhaber mit seiner Prepaidkarte Waren -/ Dienstleistungen bezahlen.Bei mehr als 30 Millionen Akzeptanzstellen weltweit sind VISA Karten u. MasterCard Kreditkarte ein gerne gesehenes Zahlungsmittel.Der Unterschied zu einer “normalen” Kreditkarte ist die Prägung. Prepaid Kreditkarten sind generell nicht hochgeprägt! Somit koennen keine Zahlungen an den sogenannten Ritsch-Ratsch Geräten durchgeführt werden. Diese Geraete sind mittlerweile jedoch ausgesprochen selten anzutreffen, da weltweit auf die Onlineabrechnung umgestellt wird, welches nutzerfreundlicher und weniger störanfällig ist!

Bezahlen im Internet:

Mit Prepaidkarten kann der Karteninhaber problemlos dort shoppen und bezahlen, wo VISA und MasterCard akzeptiert wird . Fast alle bekannten und renomierten Anbieter bieten die Bezahlung per VISA oder MasterCard Kreditkarte an! Der Verfuegungsrahmen entspricht dem Karten-Guthaben ! So hat der Karteninhaber stets volle Kosten -und Ausgabenkontrolle.

1 Kontaktdaten
 2 Art, Gegenstand und Zahlungsbedingungen des
jeweiligen Geschäfts:
 Name, Vorname, Geburtsort
Aktuelle Anschrift sowie frühere Anschriften
 Eröffnung eines Girokontos
Vorhandene Kreditkarten
Kredit- u. Leasingverträge mit Betrag sowie der jeweiligen Laufzeit
Einrichtung eines Telekommunikation Kontos zb. Handyvertrag
Kundenkonten des Handels zb. im Versandhandel
3 Abweichendes Zahlungsverhalten:
4 Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen, amtlichen Bekanntmachungen
 Forderungen, die fällig, ausreichend gemahnt und nicht bestritten sind
Forderungen nach gerichtlicher Entscheidung und deren Erledigung
Missbrauch eines Kontos nach Nutzungsverbot
 Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung (Schuldnerverzeichnis)
Haftbefehl zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung
Beantragung oder Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens (Verbraucherinsolvenzverfahrens)
Abweisung oder Einstellung des Verbraucherinsolvenzverfahrens mangels Masse