Übersicht: Fristen & Laufzeiten

Die Prepaid Kreditkarte ist speziell dafür konzipiert, dem Kunden ein einfaches und günstiges Zahlungsmittel zur Verfügung zu stellen. Daher sind auch die Nutzungs- bzw. Geschäftsbedingungen bewusst einfach gehalten. Die Folge: Bezüglich der Fristen und Laufzeiten gibt es nur wenigen Punkte, über die der Kunde Bescheid wissen sollte.

Zunächst zur Laufzeit: Fast alle Prepaid Kreditkarten werden ohne vorgegebene Laufzeit ausgegeben. Der Kunde behält die Karte also so lange, bis er sie nicht mehr braucht und daher kündigt. Alternativ kann auch die Kartengesellschaft den Vertrag kündigen – allerdings nur dann, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dieser kann beispielsweise dann gegeben sein, wenn der Kunde seine Vertragspflichten grob verletzt bzw. grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich handelt. Dies könnte dann der Fall sein, wenn der Kunde seine Karte missbräuchlich nutzt oder leichtsinnig aus der Hand gibt.

Damit ist über die Laufzeiten bei der Prepaid Kreditkarte auch schon alles gesagt. Bezüglich der Fristen gibt es schon einige Punkte mehr, die zu beachten sind. Dies gilt insbesondere für die Kündigung der Kreditkarte. Doch zunächst zur Zahlung der mit der Kreditkarte getätigten Umsätze. Beim Prepaid Modell werden die Umsätze direkt dem Kartenkonto belastet, eine fest definierte Rückzahlungsfrist gibt es hier also nicht. Ein Zahlungsverzug kann so erst gar nicht entstehen.

Bei der Kündigung der Kreditkarte gibt es in Deutschland eine klare Regelung: Jede Prepaid Karte muss innerhalb eines Monats kündbar sein. Eine Sperrfrist oder sonstige zwangsweise Verlängerung der Kartenlaufzeit ist also gesetzlich nicht erlaubt. Für den Verbraucher bedeutet das: Er kann seine Prepaid Kreditkarte quasi sofort bzw. immer zum Monatsende kündigen.

Achtung: Die Kündigung muss immer an das kartenausgebende Unternehmen gerichtet sein. Dazu ein Beispiel: Sie haben eine Mastercard, die von der Musterbank ausgegeben wurde. Die Kündigung ist demnach keinesfalls an das Unternehmen Mastercard, sondern an die Musterbank zu richten. Andernfalls kann es zu Verzögerungen kommen, bzw. die Kündigung wird erst gar nicht bearbeitet.

Thema Verlust: Falls die Prepaid Kreditkarte einmal verloren geht oder gar gestohlen wird, sollte dieser Verlust so schnell wie möglich dem kartenausgebenden Unternehmen gemeldet werden. Es gibt hier zwar (noch) keine vorgeschriebenen Fristen, dennoch ist dies kein Freibrief für einen langen Zeitraum zwischen dem Vorfall und der Meldung. Der Grund: Ja nach AGB haften die meisten Kreditkartenbetreiber für finanzielle Verluste, die durch eine missbräuchliche Nutzung der Karte entstehen – zumindest dann, wenn sie der Kunde nicht zu verantworten hat. Bis zu einem Betrag von 50.- Euro muss der Nutzer jedoch in der Regel selbst zahlen. Kommt ein größerer Betrag abhanden, kann es jedoch sehr wertvoll sein, wenn der Kartenausgeber den Verlust absichert bzw. ausgleicht. Damit dies gelingt, sollte der Verlust jedoch so schnell wie möglich gemeldet werden, am besten innerhalb von 24 Stunden – spätestens jedoch nach 48 Stunden. Die Meldung kann telefonisch erfolgen, dazu haben alle Kartenanbieter gemeinsam in Deutschland eine Notrufnummer eingerichtet, die unter 116 116 Tag und Nacht erreichbar ist.